Brandschutznachweis (BSN)
Der Brandschutznachweis ist die zentrale Planunterlage zum Bauantrag. Er dokumentiert die Erfüllung der Brandschutzanforderungen nach Bauordnungsrecht und ist nach § 11 SächsBO i.V.m. § 15 DVOSächsBO prüffähig vorzulegen.
Erstellt werden Brandschutznachweise für alle Gebäudeklassen GK 1 bis GK 5 einschließlich der Sonderbautatbestände nach § 51 SächsBO. Die Nachweisführung erfolgt auf Basis der aktuellen SächsBO, der einschlägigen technischen Baubestimmungen und der projektspezifischen Nutzungsanforderungen.
Typische Bestandteile: Beschreibung der Nutzung und Gebäudegeometrie · Feststellung der Gebäudeklasse · Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile · Rettungswegführung · Anforderungen an Türen, Treppenräume, Öffnungen · Anforderungen an technische Anlagen.
Brandschutzkonzept (BSK)
Für Sonderbauten nach § 51 SächsBO reicht ein einfacher Brandschutznachweis in der Regel nicht aus. Das Brandschutzkonzept entwickelt ganzheitliche Schutzlösungen, die die Schutzziele der Bauordnung auf alternativen Wegen erfüllen — durch ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenpaket aus baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.
Das Brandschutzkonzept bildet die Grundlage für alle weiteren Planungsschritte und ist Basis der Behördenabstimmung mit Brandschutzdienststelle und zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Abweichungen von der Regelbauweise werden bereits im Konzept normativ begründet und kompensiert.
- Schulen, Kindertageseinrichtungen (SächsSchulBVO, SächsKitaG)
- Beherbergungsstätten, Hotels (SächsBeVO)
- Versammlungsstätten, Tiefgaragen (GaVO Sachsen)
- Kranken- und Pflegeeinrichtungen
- Hochhäuser und Gebäude besonderer Art (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO)
- Industriebauten und Lagergebäude (IndBauRL)
Stellungnahmen & Gutachten
Brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten werden für eine Vielzahl von Anlässen erstellt: zur Bewertung von Bestandsgebäuden, zur Klärung strittiger Planaussagen, als Entscheidungsgrundlage für Bauherren und Behörden oder im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Als zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) und Qualifizierter Brandschutzplaner der Architektenkammer Sachsen (§ 66 SächsBO) werden die Gutachten mit normativer Präzision und dokumentationsfähiger Struktur erstellt — eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Bauherren, Gerichte, Versicherungen und Behörden. Die öffentliche Bestellung durch die Architektenkammer Sachsen ist in Vorbereitung.
- Brandschutztechnische Bestandsaufnahme und Mängelanalyse
- Stellungnahmen zu wiederkehrenden Prüfberichten (SächsTechPrüfVO)
- Privatgutachten für Bauherren und Eigentümer
- Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten
- Stellungnahmen für Versicherungsträger
- Beurteilung technischer Anlagen (RWA, BMA, Sicherheitsbeleuchtung)
Abweichungsbeurteilungen
In der Bestandssanierung und bei Sonderbauvorhaben lassen sich die normativen Anforderungen der Bauordnung häufig nicht vollständig einhalten — sei es aus geometrischen, konstruktiven oder denkmalpflegerischen Gründen. § 67 SächsBO ermöglicht Abweichungen, wenn die Schutzziele auf andere Weise gleichwertig erfüllt werden können.
Die Abweichungsbeurteilung entwickelt und begründet die kompensierende Maßnahme normativ wasserdicht — als eigenständiges Dokument oder als Bestandteil des Brandschutzkonzepts.
Typische Abweichungsanlässe: Verkürzung von Fluchtwegen · Unterschreitung von Feuerwiderstandsklassen · Abweichungen bei Rettungswegbreiten · Öffnungen in Brandwänden · Nicht normgerechte Leitungsanlagenführung (MLAR) · Befreiungen im Denkmalschutz.
Anlagentechnischer Brandschutz
Die brandschutztechnische Fachplanung umfasst alle wesentlichen technischen Brandschutzanlagen: Rauchabzugsanlagen (RWA), Brandmelde- und Hausalarmierungsanlagen (BMA/HAA), Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung sowie Löschwasserversorgung. Die Leistungen werden in enger Abstimmung mit Prüfsachverständigen nach SächsTechPrüfVO erbracht.
- Rauchabzugsanlagen (RWA): Natürliche und maschinelle Entrauchung, Planung nach DIN 18232
- Brandmeldeanlagen (BMA): Konzept nach DIN 14675, Abstimmung mit Feuerwehr
- Hausalarmierungsanlagen (HAA): DIN VDE 0833-2
- Sicherheitsbeleuchtung: ASR A3.4/3, DIN EN 1838
- Leitungsanlagenführung: MLAR 2023, Abschottungskonzept
- Koordination mit Prüfsachverständigen (PSV) nach SächsTechPrüfVO
Brandschutz-Objektüberwachung
Die brandschutztechnische Bauüberwachung sichert die Umsetzung des Brandschutzkonzepts auf der Baustelle. In den Leistungsphasen 5–9 nach HOAI werden die Ausführungen auf Übereinstimmung mit Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept geprüft, Abweichungen dokumentiert und Lösungen koordiniert.
Das Ergebnis: eine lückenlose Objektdokumentation als Grundlage für die baurechtliche Abnahme und die spätere wiederkehrende Prüfung nach SächsTechPrüfVO.
- Prüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit dem BSN/BSK
- Koordination brandschutztechnischer Teilabnahmen
- Abnahme technischer Brandschutzanlagen mit Prüfsachverständigen
- Brandschutzrelevante Dokumentation und Bestandsunterlagen
- Erstellung der Brandschutz-Objektdokumentation
- Stellungnahmen bei Ausführungsabweichungen
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